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  Letzte Aktualisierung:

30. Juli 2010

Beihilfe

Krankenfürsorgesystem für Beamte

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, welches die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr (z. B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht.

 

Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sollten Beamte mit einer beihilfekonformen Restkostenversicherung privat absichern. Für Soldaten, Polizisten und Bundespolizisten gelten besondere Bestimmungen (Stichwort: Heilfürsorge). Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen.

Beihilfebemessungssätze

Nach den Beihilferegelungen des Bundes und der angeschlossenen Länder bekommen Beihilfeberechtigte folgende Prozentsätze durch ihren Dienstherrn erstattet*:

Beamter mit maximal 1 berücksichtigungsfähigen Kind: 50%
Beamter mit 2 und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70%
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte: 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder:
80%

* Für Hessen und Bremen gelten abweichende Prozentsätze.

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigt sind:

  • Beamte und Richter
  • Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder von Beamten und Richtern
  • Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Versorgungsempfänger
  • Witwen, Witwer, Waisen bzw. Halbwaisen