Versorgung von Beamten bei Dienstunfähigkeit
Die Mindestversorgung
Bei Dienstunfähigkeit von Beamten auf Lebenszeit (BaL) werden - solange aufgrund der Versorgungsberechnung die Mindestversorgung greift - 65% (75% bei einem Dienstunfall) die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zzgl. 30,68 € zugrunde gelegt.
Das Mindestruhegehalt beträgt brutto:
| Jahr | Alleinstehende | Verheiratete |
| 2009 | 1.331,80 € | 1.400,67 € |
| 2010 | 1.351,75 € | 1.421,51 € |
| 2011 | 1.368,88 € | 1.439,56 € |
Beamte auf Widerruf (BaW) bzw. auf Probe (BaP) erhalten in der Regel keine beamtenrechtliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Es erfolgt eine Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und eine Versorgung nach den dort geltenden Regeln bei Erwerbsminderung.
Erhebliche Versorgungslücken
Je früher ein BaL wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einen Dienstunfall beruht, in den Vorruhestand versetzt wird und je höher sein Dienstposten bzw. Besoldungsgruppe ist, desto erheblicher fallen die Versorgungslücken aus.
Selbst nach 25 Dienstjahren greift bei einem BaL mit der Besoldungsgruppe A10 noch die Mindestversorgung. Ein BaL mit A13 kann als Verheirateter in diesem Fall mit 1.799 € brutto (Stand: 2011 / Bundesbeamter) rechnen.
Finanzielle Unabhängigkeit durch private Absicherung
Ein Blick auf die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche – individuelle Berechnung (Stichtagsbetrachtung) erhalten Sie kostenlos durch uns – verdeutlicht: Die zusätzliche Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft ist aufgrund der erheblichen Versorgungslücken für Beamte ein wichtiger Bestandteil in der privaten Versorgung. Dadurch besteht auch bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit weiterhin finanzielle Unabhängigkeit.
Dienstunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung:
Beamte benötigen zur bedarfsgerechten Risikoabsicherung keine Berufsunfähigkeits- (BU), sondern aufgrund der besonderen Definition des Leistungsfalles eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Der Leistungsfall wird in der Regel durch den Amtsarzt festgestellt und ein guter DU-Versicherer schließt sich dieser Entscheidung an.
Bei Vollzugsbeamten, wie z.B. Polizisten, ist zusätzlich die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel als zwingender Baustein in der Absicherung zu berücksichtigen.
Für BaP oder BaW bieten wir während der in der Regel beamtenrechtlich unversorgten Phase im Leistungsfall mit der »Dienstanfängerpolice« besonders hohe Absicherungssummen:
- einfacher und mittlerer Dienst: bis 1.200 € monatliche DU-Rente
- gehobener Dienst: bis 1.500 € monatliche DU-Rente
- höherer Dienst: bis 1.800 € monatliche DU-Rente
Dienstschluss - Sonderdruck Finanztest 1
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DAP in Versicherungsmagazin 07-2006.pdf
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