Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für Teilbereiche des öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen. Wechselt der Heilfürsorgeberechtigte in den Einzeldienst oder beendet seine aktive Dienstzeit, entfällt die Heilfürsorge.
Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Beihilfe. Diese deckt allerdings je nach Status nur einen Teil der beihilfefähigen Aufwendungen. Zur Absicherung der Restkosten wird eine private Krankenversicherung benötigt.
Unter Umständen steht der ehemals Heilfürsorgeberechtigte dann vor einem Problem: Im fortgeschrittenen Alter oder bei schlechter Gesundheit ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung
oftmals überhaupt nicht mehr oder nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlages aufgrund der Risikoprüfung möglich. Die Konsequenz sind erhöhte Kosten.
Deshalb sollte der Heilfürsorgeberechtigte bereits während seiner aktiven Dienstzeit vorbeugen und eine Anwartschaftsversicherung (AWV) abschließen. So wird er garantiert und ohne erneute Risikoprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen.
Und profitiert von weiteren Vorteilen:
Bei Abschluss der AWV innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn wird bei folgenden Beamtengruppen auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet: