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  Letzte Aktualisierung:

30. Juli 2010

Anwartschaftsversicherung für Lehramtsstudenten

Gesundheitszustand bis zum Referendariat sichern

Während des Studiums sind Lehramtsstudenten in der Regel gesetzlich krankenversichert. Das ändert sich, wenn der Lehramtsanwärter bzw. der Referendar im Beamtenstatus die weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzt. Während der Ausbildung als Beamter auf Widerruf (BaW) und auch danach beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten mit einem Zuschuss. Dieser Zuschuss, die sogenannte Beihilfe, beträgt in der Regel 50% der Krankheitskosten. Zur Absicherung der von der Beihilfe nicht getragenen Heilbehandlungskosten benötigt der Beihilfeberechtigte eine private Krankenversicherung (beihilfekonforme Restkostenversicherung).

 

Bereits in der Studienphase können z.B. stressbedingt Krankheiten entstehen, die einen späteren Einstieg in die private Krankenversicherung erschweren. Hier hilft die Anwartschaftsversicherung (AWV). Für nur 1 € monatlich wird der Gesundheitszustand bis zum Referendariat abgesichert, denn bei Aktivierung der AWV in Leistungstarife müssen dann keine Gesundheitsfragen mehr beantwortet werden.

 

Mitglieder in einem Lehrerverband profitieren darüber hinaus von attraktiven Sonderkonditionen.

Vorteile im Überblick

  • Während der Dauer der AWV entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert.
  • Es gibt keine Wartezeiten (z.B. bei Zahnersatz) bei Aktivierung der AWV in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung.
  • Diese kostengünstige Absicherung ist für nur 1 € pro Monat erhältlich.