Fr
03
Sep
2010
Teil 3: Der Eigenschaden
Wenn der Erst- den Zweitwagen trifft
Sachschäden, die mit dem versicherten Pkw an eigenen Sachen des Versicherungsnehmer, z.B.
- Gebäude
- anderes, auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug
verursacht werden, sind mitversichert.
Die Entschädigung ist auf 100.000 € pro Versicherungsjahr begrenzt und es gilt eine Selbstbeteiligung von 500 € pro Schadenfall.
Schadenbeispiel:
Der Kunde beschädigt beim Einparken seines Autos seinen Zweitwagen, der nicht mehr vollkaskoversichert ist. Den Schaden am Zweitwagen würde die Kfz-Haftpflichtversicherung normalerweise nicht bezahlen, denn diese ersetzt nur Schäden, die man »Dritten« zufügt. In »mobil komfort« wird auch dieser Schaden ersetzt. Gleiches gilt auch, wenn der Kunde z.B. seine Garage oder sein Haus beschädigt.

