So
05
Sep
2010
Teil 5: Der Tierbiss- und Tierbissfolgeschaden
Unbegrenzt mitversichert über die Teilkasko
In »mobil komfort« sind bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung auch Schäden, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen, also Folgeschäden am versicherten Fahrzeug, unbegrenzt mitversichert. Es erfolgt keine Rückstufung im Schadenfall, da es sich komplett um einen Teilkaskoschaden handelt.
Schadenbeispiel:
Durch Marderbisse werden Schläuche und Kabeln beschädigt. Der Kunde bemerkt den Schaden während der Fahrzeugnutzung zunächst nicht. Dadurch entsteht in der Folge zusätzlich ein kapitaler Motorschaden. Der Schadenfall wird komplett über die Teilkaskoversicherung ohne Höchstgrenzen abgewickelt.

