Mo
06
Sep
2010
Teil 6: Die Neupreis- und Kaufwertentschädigung
24 Monate Schutz bei Totalschäden oder Diebstahl
»mobil komfort« ersetzt innerhalb von 24 Monaten nach Zulassung bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines Pkw
- bei Neuwagen in der Kaskoversicherung den vollen Kaufpreis zzgl. der Zulassungs- und Überführungskosten des Folgefahrzeugs.
- bei Gebrauchtwagen in der Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung.
GAP-Deckung für Leasing und Kredit
Die GAP-Deckung (für Leasing-Fahrzeuge) wird in »mobil komfort« zudem auf kreditfinanzierte Fahrzeuge ausgeweitet.
Erhöhung des Wiederbeschaffungswerts
Kann unser Kunde weder die Neupreis- noch die Kaufwertentschädigung oder die GAP-Deckung in Anspruch nehmen, wird in »mobil komfort« der Wiederbeschaffungswert erhöht. Besteht eine Vollkasko, wird bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw zusätzlich ein Betrag in Höhe von 10% des Wiederbeschaffungswerts an den Kunden ausgezahlt.
Schadenbeispiel:
Unser Kunde besitzt für seinen fünf Jahre alten Pkw eine Vollkasko. Bei regennasser Straße kommt er von der Fahrbahn ab. Sein Pkw erleidet einen Totalschaden. Zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert werden 10% erstattet, die unser Kunde z.B. in die Beschaffung eines Ersatzfahrzeug investieren kann.

