News – Rechtsschutz

Autofahrer überschätzen ihr Wissen

22.09.2010 – Obwohl 72 Prozent der Deutschen davon überzeugt sind, sich mit den Rechten im Straßenverkehr gut bis sogar sehr gut auszukennen, wird dennoch jede dritte Verkehrssituation falsch eingeschätzt. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz. Partneranwalt Irvin Stahl erklärt, welche juristischen Gefahren im Straßenverkehr lauern.

 

Behauptung: Auf der Autobahn muss mindestens mit 60 km/h gefahren werden.

Auch wenn 78 Prozent diese Aussage für korrekt hielten: Diese Regel gibt es nicht. Es dürfen allerdings nur Kraftfahrzeuge auf die Autobahn, die laut Bauart mindestens 60 km/h fahren können. »Das bedeutet jedoch auch nicht, dass ohne triftigen Grund langsam gefahren werden darf. Wer deutlich langsamer fährt als erlaubt und andere dadurch behindert, kann sich wegen Nötigung strafbar machen«, erklärt ROLAND-Experte Stahl.

 

Behauptung: Telefonieren und SMS schreiben im Stau ist erlaubt.

Nur rund die Hälfte (54 Prozent) der Deutschen weiß, dass die Handy-Nutzung im wartenden Zustand bei laufendem Motor verboten ist. »Steht ein Fahrer aber längere Zeit im Stau – etwa wegen einer Vollsperrung –, gilt dieses Verbot nicht. Bei ausgeschaltetem Motor darf er das Mobiltelefon verwenden«, so Stahl.

 

Behauptung: Nach einem Unfall Zettel mit Personalien hinterlegen reicht aus.

Ein gutes Drittel der Befragten (32 Prozent) würde sich in solch einer Situation strafbar machen. Denn wer nur seine Personalien hinterlässt und sich dann einfach vom Unfallort entfernt, begeht objektiv betrachtet Unfallflucht. »Die Gerichte sind bei Unfallflucht wenig kulant, da Geschädigte oftmals auf ihren Kosten sitzenbleiben, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann«, weiß ROLAND-Partneranwalt Stahl zu berichten.

 

Behauptung: Falschparker müssen für Unfallfolgen mithaften.

60 Prozent der Befragten liegen mit der Antwort richtig, dass ein Falschparker gegebenenfalls für Unfallfolgen mithaften muss, wenn beispielsweise sein Auto angefahren wird. »Auch parkende Fahrzeuge sind sozusagen in Betrieb, wenn sie den Verkehr noch irgendwie beeinflussen können«, sagt der ROLAND-Partneranwalt (Quelle: ROLAND Rechtsschutz).

 

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