News – Gesundheit
Jetzt unbeschränkte Absetzbarkeit der Krankenbeiträge
27.02.2010 – Konnten bisher die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einer Höhe von 1.500 € (Arbeitnehmer) bzw. 2.400 € (Selbständige) steuerlich geltend gemacht werden, so ist durch das seit 1. Januar 2010 in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz eine wesentliche Verbesserung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Beiträge in Höhe der sogenannten Basisabsicherung unbeschränkt als Sonderausgaben absetzen. Daraus resultiert in der Regel eine beachtliche Steuerersparnis.
Tipp: Dieses Gesetz bietet darüber hinaus für Sie weitere steuerrelevante Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich einer zusätzlichen späteren Beitragsentlastung im Alter. Voraussetzung ist, Sie sind bei AXA Vollkranken (Arbeitnehmer, Selbständige oder Freiberufler) oder bei DBV Restkostenkranken (Beamte mit Beihilfeanspruch) versichert und nicht älter als 59 Jahre. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Kommentar schreiben
Kommentare: 0