News – Vermischtes

Xynthia: Schnelle Unterstützung für unsere Kunden

02.03.2010 – Vorgestern tobte das Sturmtief Xynthia durch Deutschland. Der Wind fegte nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes in vielen Orten mit mehr als 118 Kilometern pro Stunde (Orkanstärke) durch das Land. Dabei kam es zu zahlreichen Schäden durch entwurzelte Bäume und abgedeckte Dächer. Wir reagieren schnell und stehen Ihnen als unser Kunde mit Rat und Tat zur Seite.

 

Erleichterung für Schadenregulierung bei Schäden bis 3.000 €

Bei Schäden, die eine Höhe von 3.000 € nicht überschreiten, bitten wir Sie, den Schaden durch aussagekräftige Fotos zu belegen, die Sie entweder selbst anfertigen oder durch einen Handwerker machen lassen. Die Reparatur kann direkt und ohne Absprache mit uns erfolgen. Anschließend senden Sie uns die Reparaturrechnung inkl. der Schadenfotos zu.

 

Schäden, die die Schadenhöhe von 3.000 € voraussichtlich überschreiten, sollten schnellstmöglich an uns gemeldet werden, damit ein Sachverständiger den Schaden vor Ort besichtigen kann. Die Schadenmeldung kann sowohl telefonisch als auch online über das Schadenformular erfolgen. Ein Schadensachbearbeiter setzt sich dann schnellstmöglich mit  Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

 

Was ist im Schadenfall zu tun?

Wenn das Dach undicht ist oder Fensterscheiben eingedrückt wurden, kann es durch eindringenden Regen schnell zu Folgeschäden kommen. Diese sollten Sie möglichst gering halten. Deshalb sollten undichte Stellen nach dem Sturm provisorisch abgedichtet werden. Werden beispielsweise teure Teppiche oder Möbel dennoch durch die eindringende Nässe beschädigt, wird der Schaden durch die Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt. Das gilt auch für die Wohngebäudeversicherung.

 

Kostenlose Telefonnummer für Schadenmeldungen:

0800 / 29 20 350

Die wichtigsten Versicherungen für den Sturmfall

Von Sturm spricht man nach der sogenannten Beaufort-Skala eigentlich erst ab Windstärke 9. Versicherungen zeigen sich bei der Anerkennung von Sturmschäden allerdings kundenfreundlich: Sie zahlen bereits bei »stürmischem Wind« der Stärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometern pro Stunde. Hausrat-, Wohngebäude- und Kraftfahrzeugversicherung decken das Sturmrisiko ab.

 

Hausratversicherung:
Schäden, die zum Beispiel durch eingedrückte Fensterscheiben am Wohnungsinventar entstehen, deckt die Hausratversicherung ab. Oft handelt es sich dabei um Folgeschäden durch eindringenden Regen.

 

Wohngebäudeversicherung:
Abgedeckte Dächer oder zerstörte Fensterscheiben sind über die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers versichert. Ebenso werden über die Wohngebäudeversicherung Kosten erstattet, die zur Schadenminderung angefallen sind. Einige Wohngebäudeversicherungen zahlen auch für Schäden an Gebäudezubehör, wie Antennen oder Markisen, oder für die Beseitigung des umgekippten Baums im Garten.

 

Kraftfahrzeugversicherung:
Sturmschäden an Autos oder Motorrädern deckt die Teilkaskoversicherung ab. Sie übernimmt die Kosten, wenn zum Beispiel herumfliegende Äste oder herabfallende Ziegel die Karosserie beschädigen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird bei einem Teilkaskoschaden übrigens nicht angetastet. Es fällt lediglich die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung an.

 

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